Bedingungen vor Antragstellung zur DBV-Mitgliedschaft.
Ab Mai 2021 ist vor der Antragstellung zur DBV-Mitgliedschaft die Eintragung im DBV-Vormerksystem, als Anwärter, erforderlich.
Ihr verantwortliches DBV-Mitglied (VMG) informiert sie gerne darüber.
Bewerbung bei
DIDIS BOGENSPORT VEREIN (DBV)
Der Beitritt bei DBV ist ab 18 Jahre möglich, Kinder ab 10 Jahren können nur mit Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten Mitglieder werden
Die Aufnahme in den Verein kann dir OHNE Angabe von Gründen verwehrt werden.
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Der DBV unterhält als Schwerpunkt das Scheibenschießen und sieht seine Aufgaben vorwiegend in der Förderung des Bogensports sowie in der Weitergabe der Grundlagentechniken in allen Bogenklassen.
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Der DBV soll allen Mitgliedern die Möglichkeit der freien und ungezwungenen Freizeitgestaltung des Bogenschießens bieten.
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Der DBV veranstaltet, interne Bogenschießbewerbe. Die dabei einzuhaltenden Regeln werden gesondert bekannt gegeben.
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Der DBV besteht besonders auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen am Schießgelände und ersucht daher alle Mitglieder, zur Sicherheit aller Teilnehmer, darauf zu achten, dass diese bei Regelverstößen ermahnt werden.
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Im Übrigen gelten die Statuten des DBV laut Gründungsversammlung vom 04.10.2019
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Zum Zweck der Erfüllung der Vereinsaufgaben, gemäß unserer Vereinsstatuten, verarbeitet der Verein die bekannt gemachten, personenbezogenen Daten lt.DSGVO.
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Als Teilnehmer an Veranstaltungen und Wettbewerben unseres Vereines werden ihre personenbezogenen Daten, Fotos von Bewerben, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung oder das Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an den Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, gespeichert. Nachdem es ein öffentliches Interesse an der Verarbeitung, Veröffentlichung und Archivierung von Sportereignissen aller Klassen gibt, werden diese Ergebnisse von den verschiedenen Verbänden gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.
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Die im Rahmen unserer Veranstaltungen und Wettbewerbe erstellten Fotografien / Filme und Aufzeichnungen über den Antragsteller/in können in verschiedenen Medien und Publikationen unseres Vereines sowie Verbänden und auf der Website von DBV Verwendung finden.
Die Aufnahme wird ermöglicht nach;
Absolvierung eines Grundlagentraining mit Abschluss der DBV-Platzreifeprüfung, laut DBV-Vormerksystem.
Positiver Zustimmung des Vorstandes oder Mitgliederabstimmung sowie nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Danach erhält der Antragsteller/in eine schriftliche (auch Mail) Bestätigung samt Mitgliedsausweis und den Eintrag in die ÖBSV-Datenbank, mit Bekanntgabe der ÖBSV Erfassungsnummer)
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt, und erlischt automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag ab 1.Jänner, für das folgende Kalenderjahr, nicht innerhalb 4 Wochen ein bezahlt wird sowie durch Ausschluss.
(2) Die Mitgliedschaft ist auf ein Kalenderjahr beschränkt und verlängert sich nur nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages für das folgende Kalenderjahr bis spätestens 31.Jänner.
(3) Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Der Austritt muss dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich. Bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet.
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten, Nichteinhaltung der DBV-Vereinsregeln, wiederholten Verstoßes der Sicherheitsregeln im Trainingsablauf sowie Covid19 -Verordnungen und wegen unehrenhaften Verhaltens, verfügt werden.
Mitgliedsbeitrag:
€120 / Jahr für Veranstaltungen und vereinsinterne Anschaffungen
Einmalig €36 Einschreibgebühr
Zum Mitgliedsbeitrag fallen noch Kosten für die Benützungsgebühr der Hallennutzung, an. Diese richten sich nach der aktuell zur Verfügung stehenden Halle und Nutzungskosten. Für die Nutzung der Halle muss eine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit DBV abgeschlossen werden.
DBV Konto: IBAN AT13 2032 0323 0296 8082
Anforderungen an Dich:
Positive Lebenseinstellung, Teamplay, Fairness, eigenes Auto (sehr von Vorteil), Verantwortungsbewusstsein, Disziplin, Trainingsbereitschaft, Spaß am Bogenschießen und Wettbewerben. Absolvierung eines Grundlagentraining und Weiterbildung zur Platz.- und Turnierreife beim DBV.
Welche Vorteile hast du bei uns im Team:
Regelmäßiges Schießen bei DIDI’s Outdoor & Armeeshop (Bogenkino) und Schusskanal ohne Gebühr, nur mit Voranmeldung und Terminvereinbarung (ausgenommen an einem Freitag oder Samstag)
Beratung beim Kauf von Ausrüstung
10% Rabatt bei Einkäufe im DIDI’s Outdoor & Armeeshop
Treffen zum Erfahrungsaustausch.
Jugend- u. Erwachsenentraining – (separate Ausschreibung )
Ausbildungsmöglichkeiten zur Platz- u. Turnierreife, mit Prüfung nach WA-FITA oder ÖBSV-RWR.
Nutzung eines DBV-Bogenschießplatzes sowie einer DBV-Halleneinrichtung.
Regelmäßig geführtes Vereins-Training, mit geprüften Übungsleitern. (GVT)
Freies DBV-Training, mit DBV-Mitgliedern.
LIZENZ Antragstellung durch den DBV beim ÖBSV, für Turnierveranstaltungen, (nach abgeschlossener Turnierreifeprüfung und Zustimmung durch den DBV Vorstand)
VEREINSREGELN
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Jeder Bogensportler, ob im eigenen oder gegnerischen Team, ist zu respektieren.
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Das Bogenschießen ist nur laut Standordnung möglich.
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(Sandordnung laut Aushang)
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Eine zweckmäßige Bekleidung ist vorausgesetzt.
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Bei Problemen mit der Ausrüstung ist Hilfe untereinander natürlich selbstverständlich.
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Die Ausrüstung jedes Mitglieds ist mit Vorsicht und Respekt zu behandeln. Ausgeborgte Gegenstände sind schnellstmöglich zurückzugeben. Etwaige entstandene Schäden sind selbstverständlich zu ersetzen.
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Es gilt die allgemeine Standordnung und Hallenordnung, laut Aushang.
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Besonders bei Einladungsbewerben ist auf ein ordentliches Erscheinungsbild zu achten.
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Das so genannte „Posen“, die übermäßige Selbstdarstellung in sozialen Medien ist zu unterlassen. Eine gewisse Disziplin nach Außen ist zu wahren
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Bei Disziplinarverstößen treten die allgemeinen Vereinsbestimmungen in Kraft. Diese sind in den Vereinsstatuten einzusehen.
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Öffentliche Darstellungen über den DBV in Medien, mittels Bilder und Texten, dürfen nur mit Zustimmung des DBV erfolgen.
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Den Anweisungen der Vereinsleitung sowie der Platz- und Hallenordnung des Bogensportverein ist ausnahmslos Folge zu leisten. Die Hallenordnung und Platzordnung ist im Aushang der Veranstaltungseinrichtungen einsehbar.
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Fairness, sicherer und respektvoller Umgang mit anderen Spielern steht immer an erster Stelle.
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Der Standaufsicht ist Folge zu leisten
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Abgesperrte Bereiche (Hinweisschilder, Absperrbänder etc.) sind nicht zu betreten/übertreten!
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Abfälle sind sofort ordnungsgemäß zu entsorgen, die Schießanlage ist keine Müllhalde!
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In der SAFEZONE herrscht SCHUSSVERBOT!
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Der Antragsteller/in erklärt sich bereit, nach Mitgliedsaufnahme, eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab zu schließen und dem Verein nach zu weisen. Der Eigentümer des Veranstaltungsobjektes und die Veranstalter DBV übernehmen absolut keine Haftung für Beschädigungen durch den Antragsteller oder anderer Teilnehmer an materiellen Gegenständen z.B. Autos, Kleidung, Bogen, Pfeile, Zieloptiken und sonstigen Gegenständen
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Das DBV-Mitglied ist jedoch auch vereinsintern mitversichert. (Siehe DBV Homepage)
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Hinweis für den Haftungsausschluss des Grundstück-Eigentümers und dem Veranstalter DBV
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Der Veranstalter DBV und der Eigentümer des Veranstaltungsobjektes übernehmen keinerlei Haftung für körperliche Schäden die während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen könnten. Weder durch eigen verschuldete Verletzungen (z.B. durch Sturz oder herab fallende Äste oder Gegenstände) noch durch fremd verschuldete Verletzungen (z.B. durch Treffer von Schützen). Es wird vor dem Schießen eine Sicherheitsbelehrung und eine Einweisung für die Anlage durchgeführt. Jeder Schütze haftet für eigene Schäden selbst!
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Das Bogenschießen ist nur laut Standordnung und Hallenordnung möglich
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Es herrscht Registrierungspflicht am Platz und in der Halle.
STANDORDNUNG und HALLENORDNUNG
DDIS BOGENSPORTVEREIN (DBV) sowie Didi´s Outdoor & Armeeshop, Handelsring 8-10, 4481 Asten, Geschäftsführer Dietmar Baumgartner ist Bestandnehmerin des Schießstandes am Handelsring 8-10, für den Zweck des Bogenschießens. Eine für den Bogensport zur Verfügung gestellte Halle oder Freiplatz, zum Zweck des Trainings oder für Bogenschießbewerbe fällt ebenfalls unter diese Stand- u. Hallenordnung. Ebenso gilt die dort ausgehängte Hallenordnung.
Der Schießstand, Freiplatz oder die Halle darf ausschließlich nur von Volljährigen benützt werden. Für den Fall, dass Minderjährige die Anlagen nützen wollen, hat der gesetzliche Vertreter die Standordnung und Hallenordnung zu unterfertigen und ist der Minderjährige nur dann zur Nutzung des Schießstandes oder Halle berechtigt in Begleitung des gesetzlichen Vertreters oder eines Trainers, im Zuge des Unterrichtes für Bogenschießen.
Die Schießanlage oder Halle darf nur mit unbeschädigten Bögen und Pfeilen benutzt werden, wobei für den ordnungsgemäßen Zustand der Besitzer oder Schütze zu sorgen hat.
Die Benutzung des Standes am Handelsring 8-10, mit eigenen Bögen, Pfeilen welche nicht von der Firma Didi´s Outdoor & Armeeshop autorisiert ausgegeben wurden, ist das Schießen nur mit Genehmigung des Trainers erlaubt. Für mitgebrachte Bögen und Pfeilen wird seitens der Firma Didi´s Outdoor & Armeeshop oder dem DBV keinerlei Haftung übernommen
Der Bogen samt Pfeile darf nur von jener Person verwendet werden, die vom DBV anvertraut wurden. Eine Weitergabe von Bögen samt Pfeilen an andere Personen ist untersagt.
Das Schießen und die Schießdisziplin ist so zu gestalten, dass jegliche Beschädigung der Anlagen vermieden wird. Dies gilt insbesondere für Schüsse in Fußboden, Decke und Wände. Beschädigung sind sofort dem DBV mitzuteilen.
Beim Betreten des Schießraumes/Halle ist jeder dazu verpflichtet, geeignete Schutzausrüstungen zu tragen. Bögen sind ausnahmslos ungespannt zu transportieren und für Unbefugte unerreichbar aufzubewahren.
Das Einnocken, Vorspannen oder ausziehen des Bogens mit eingenockten Pfeil sowie das Vornehmen von Zielübungen sind nur im Schützenstand/Halle mit in Richtung des Pfeilfangnetzes zugeneigt zeigend gestattet.
Der Pfeil darf nur so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unabsichtlich lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann.
Im Bereich der Abschusszone darf nicht gesprochen, geraucht, gegessen oder getrunken werden. Das Betreten der Abschusszone, während eines Schussablaufes, ist verboten.
Der Pfeil darf erst dann wieder auf der Abschusslinie eingenockt werden, wenn sich niemand mehr am Schießplatz befindet.
Der Anleitung des Trainers oder Stand- u. Hallenwartes ist Folge zu leisten. Das Betreten der Anlagen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Grundsätzlich ist jeder Schütze für seinen am Stand abgegebenen Schuss verantwortlich und haftet für alle entstandenen Schäden im Zivil- und Strafrecht!
Der Schießstand- oder Hallenbenutzer bestätigt mit Unterfertigung dieser Standordnung oder des Mitgliedantrages beim DBV, dass er in den Gebrauch des Bogens umfassend unterrichtet wurde und über die Platz- u. Sicherheitsbestimmungen beim Bogenschießen instruiert ist.
Voraussetzungen für das Mitnehmen von Gästen zum Zweck des Bogenschießens am DBV Bogenschießplatz Asten.
Um den reibungslosen und gesicherten Ablauf beim Bogenschießen in der Halle und am Gelände zu ermöglichen, hat der DBV nachstehende Regeln festgelegt. Grundgedanke dieser Überlegung ist, dass der DBV auf der einen Seite ausgebildete Mitglieder, mit guten Grundkenntnissen für das Platz- und Parcoursverhalten hat, und jedes Mitglied vom DBV davon ausgeht einen ungestörten Trainingsablauf mit der Gruppe vor zu finden und auf der anderen Seite Gäste zum Bogenschießen auf den DBV Trainingsplatz eingeladen werden, die oftmals keinerlei Kenntnisse von Platzregeln oder Sicherheitsbestimmungen am Gelände haben. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Teilnehmerzahl von Gästen ein angenehmes Verhältnis zur Mitgliederanzahl vom DBV behält, damit das qualitative Ausbildungs- und Trainingsniveau aufrecht erhalten bleibt. Um nun einen, für alle Seiten möglichst positiven und sicheren Trainingsablauf zu garantieren und bei Bedarf auch regelbar zu machen, die nachstehenden Punkte:
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Nur aktive DBV Mitglieder, mit entsprechender DBV-Grundlagenausbildung und Platzordnungskenntnissen sind berechtigt, pro Tag, maximal 4 Gäste zum Bogenschießen am DBV Trainings- und Einschießplatz Asten mit zu nehmen. Bei 2 Gästen ist keine Anmeldung erforderlich und ab 3 Gästen ist eine Terminvereinbarung beim DBV, unter der Tel.Nr.: 0664 / 1879311, vorzunehmen. So lange die Gäste am DBV-Trainings- und Einschießplatz aktiv sind muss das DBV-Mitglied bei den Gästen bleiben und sie betreuen.
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DBV-Mitglieder die Gäste auf den Schießplatz mitnehmen sind dafür verantwortlich, dass diese vom DBV-Mitglied eine Sicherheitseinweisung sowie eine ausführliche Information zur Platzordnung erhalten.
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Um einen reibungslosen Ablauf an der Abschusslinie sowie am Parcours zu gewährleisten ist eine praktische Einweisung im Schussablauf, vom DBV-Mitglied, bei den Gästen durchzuführen. Das DBV-Mitglied sorgt dafür, dass seine Gäste den DBV-Trainings- und Einschießplatz nur zum Zweck des Bogenschießtrainings, laut DBV-Platz-und Standordnung, benutzen. Ungeübte Einsteiger-Gäste dürfen am Anfang, aus Sicherheitsgründen, nur maximal die 10m Distanz schießen und müssen dabei die vorgeschriebene Schussbahn verwenden. An einem Sonntag ist ab 12:00 Uhr die äußere linke Outdoor - Schussbahn ( ca. 4m Breite u. 40m Länge) für jene Mitglieder reserviert, die für einen Wettbewerb oder Turiermeisterschaften trainieren. (Stand per 19.05.2020)
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Wenn in der Gruppe geschossen wird, dürfen pro Durchgang, von Schützen/innen nur 3 Schüsse auf das Ziel abgegeben werden. (Änderungen können in der Gruppe abgesprochen werden
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Das DBV-Mitglied zeichnet auch verantwortlich dafür, dass die Tagesgebühr von Euro 5,- pro Person, in die DBV Vereinskasse, bei Willis-Freizeitstüberl oder in der HBV-Halle, eingezahlt wird.
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Folgende Daten sind in die DBV-Anwesenheitsliste einzutragen: Name MG und Nr., Datum, Anzahl Gäste, Einzahlungssumme.
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An folgenden Tagen ist das Gästeschießen nicht möglich: Montag ist Sperrtag am Platz (der Schießplatz ist geschlossen, es finden Wartungsarbeiten am Platz statt) Bei internen DBV Trainingstagen sowie bei Prüfungsveranstaltungen. Ab 14:00 Uhr ist an einem Sonntag das Willis Freizeitstüberl geschlossen, somit auch die Sanitären-Anlagen nicht zugängig.
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In der HBV-Halle Asten ist das Gästeschießen untersagt.
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So lange die 3G Regeln in Kraft sind, muss dem Covid19 Beauftragten vom DBV der Test.- oder Impfnachweis vorgelegt werden. Es herrscht Registrierungspflicht in der Halle und am Platz.
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Das DBV-Mitglied setzt seine Gäste über diese DBV Regeln in Kenntnis.
Welche Ausrüstung besitzt du und welche Bogenklasse strebst du an:
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BOGENSCHÜTZEN ANMELDEDATEN
Vorname und Nachname:______________________________________________________
Geburtstag: ________________ Straße: __________________________________________
PLZ:______________ Stadt/Ort:_________________________________________________
Telefon Nr.:____________________________ E-Mail________________________________
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Mit dem Ausfüllen des Formulars und deiner Unterschrift, erklärst du, dass der Haftungsausschluss sowie die Standordnung und Hallenordnung samt DBV"COVID-19 Maßnehmen" von dir gelesen und so akzeptiert wurden!
Asten am:____________________________________________________________________
UNTERSCHRIFT:______________________________________________________________
Unterschrift
Erziehungsberechtigter:_______________________________________________________
Der DBV Mitglieds-Antrag wurde vom DBV angenommen,
und als ordentliches Mitglied bestätigt am:______________________________________
(überarbeitet, am 05.10.2021)
